Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu welchem die österreichischen Beherberger üblicherweise mit Ihren Gästen Beherbergungsverträge abschließen. |
REISERÜCKTRITT-, REISEABBRUCHSCHUTZNicht selten kommt es anders als man denkt: der gebuchte Urlaub kann leider nicht angetreten werden. Es kommen zur Enttäuschung noch Stornokosten hinzu und bereits bezahlte Leistungen (Unterkunft) können nicht genutzt werden. Diese finanziellen Nachteile und den damit verbundenen Ärger möchten wir Ihnen gerne ersparen! Darum… Unsere Reiserücktrittsversicherung: ….klick
|
AUFENTHALTSABGABE
Mit Ihrer Aufenthaltsabgabe werden nachstehende infrastrukturelle Einrichtungen durch den Tourismusverband Tiroler Zugspitz Arena finanziert bzw. organisiert:
- Tourismus-Informations-Sytem: Instandhaltungskosten
- Einrichtungen: Ortsgestaltung, Instandhaltung der Wege, Loipen und Anlagen, Veranstaltungen der Tourismusverbände, geführte Wanderungen, Orts- und Rundbus
- Werbemaßnahmen: Druckwerke, Gästeehrung, regionale und überregionale Werbemaßnahmen, Werbeartikel
Mit diesen - von Ihnen geleisteten Beiträgen - bemühen wir uns, Ihren Urlaub so angenehm als möglich zu gestalten.
Für das Gebiet des Tourismusverbandes Tiroler Zugspitz Arena beträgt die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung € 1,60.
Nicht abgabepflichtig sind Nächtigungen von Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden.
