Tiroler Zugspitzarena
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie stellen jenen Vertragsinhalt dar, zu welchem die österreichischen Beherberger üblicherweise mit Ihren Gästen Beherbergungsverträge abschließen.

REISERÜCKTRITT-, REISEABBRUCHSCHUTZ

Nicht selten kommt es anders als man denkt: der gebuchte Urlaub kann leider nicht angetreten werden. Es kommen zur Enttäuschung noch Stornokosten hinzu und bereits bezahlte Leistungen (Unterkunft) können nicht genutzt werden. Diese finanziellen Nachteile und den damit verbundenen Ärger möchten wir Ihnen gerne ersparen! Darum…

Unsere Reiserücktrittsversicherung: ….klick

 

AUFENTHALTSABGABE

Mit Ihrer Aufenthaltsabgabe werden nachstehende infrastrukturelle Einrichtungen durch den Tourismusverband Tiroler Zugspitz Arena finanziert bzw. organisiert:

  • Tourismus-Informations-Sytem: Instandhaltungskosten
  • Einrichtungen: Ortsgestaltung, Instandhaltung der Wege, Loipen und Anlagen, Veranstaltungen der Tourismusverbände, geführte Wanderungen, Orts- und Rundbus
  • Werbemaßnahmen: Druckwerke, Gästeehrung, regionale und überregionale Werbemaßnahmen, Werbeartikel

Mit diesen - von Ihnen geleisteten Beiträgen - bemühen wir uns, Ihren Urlaub so angenehm als möglich zu gestalten.

Für das Gebiet des Tourismusverbandes Tiroler Zugspitz Arena beträgt die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung € 1,60.

Nicht abgabepflichtig sind Nächtigungen von Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden.

INFO GÄSTEKARTE

Tiroler Zugspitz Arena - Tel.: +43 / (0)5673 / 20 000 | Fax: +43 / (0)5673 / 20 000 310 | eMail: info(at)zugspitzarena.com